Website-Barrierefreiheit Wird Pflicht: KMU-Leitfaden für 2025
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und betrifft zahlreiche Betriebe. In diesem Leitfaden erklären wir, was das neue Gesetz konkret für KMUs bedeutet, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wie Sie Ihre Website rechtzeitig barrierefrei gestalten können.
Digitale Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen – auch mit Einschränkungen und älteren Menschen – die Nutzung von Webseiten. Dies schafft nicht nur Zugänglichkeit, sondern erschließt neue Zielgruppen und verbessert die Nuztbarkeit und die Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für KMU?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), der europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit festlegt. Für KMU stellt sich die zentrale Frage: Bin ich betroffen?
Die Antwort hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Anforderungen ausgenommen [2]. Allerdings gilt diese Ausnahme nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen – diese müssen die Barrierefreiheitsanforderungen dennoch erfüllen [3].
Mittlere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz können können Befreiungen beantragen, wenn die Umsetzung unverhältnismäßig belastet. Das Gesetz betrifft besonders Online-Shops, Buchungsportale und Webseiten mit Kontaktforumlaren [2].
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Bei Missachtung der Aufforderung drohen im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 100.000 Euro[4]. KMU sollten daher ihre digitalen Angebote zeitnah analysieren und barrierefrei gestalten.
Wer und Was ist konkret betroffen?
Zur Zugänglichkeit gehört beispielsweise, dass Texte und Hintergründe ausreichend Kontrast aufweisen und Ihre Website auch ohne Maus navigierbar ist. Webpages "in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein". [5] Zur barrierefreien Gestaltung gehört auch eine öffentlich zugängliche "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf der Webseite [1]. Folgende digitale Produkte und Dienstleistungen müssen ab 28. Juni 2025 barrierefrei sein:
Produkte: Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Selbstbedienungsterminals (wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten), Fernsehgeräte mit Internetzugang, Router und E-Book-Reader
Dienstleistungen: Websites mit interaktiven Elementen (Onlineshops, Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen, Chatbots), Telefondienste, E-Book-Dienste, Messengerdienste, Apps für überregionalen Personenverkehr, digitale Bankdienstleistungen und elektronischer Geschäftsverkehr
Die Umsetzung erfolgt nach vier Kriterien: Wahrnehmbarkeit (z.B. anpassbare Textgrößen), Bedienbarkeit (z.B. Tastaturnavigation), Verständlichkeit (z.B. leichte Sprache) und technische Robustheit für assistierende Technologien.
Hersteller müssen technische Dokumentationen erstellen, Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und CE-Kennzeichnungen anbringen. Dienstleistungserbringer hingegen müssen in ihren AGB beschreiben, wie ihre Angebote die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Empfohlene Schritte zur Umsetzung
Status checken: Nutzen Sie Tools wie WAVE, Google Lighthouse oder diesem Webpage-Checker von der Web Accessibility Initiative. Diese zeigen direkt auf der Website Barrieren wie fehlende Alt-Texte oder unzureichende Kontraste an.
Maßnahmen priorisieren: Erstellen Sie einen Plan mit konkreten Maßnahmen. Welche Barrieren haben die größte Auswirkung auf die Nutzererfahrung? Welche sind am einfachsten zu beheben?
Konkrete Anpassungen vornehmen:
• Bilder mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen (maximal 80 Zeichen)
• Ausreichende Farbkontraste sicherstellen (mindestens 4,5:1)
• Tastaturbedienbarkeit implementieren
• Videos mit Untertiteln und ggf. Audiobeschreibungen versehen
• Semantisches HTML verwenden
• Interaktive Elemente ausreichend groß gestalten (mindestens 24x24 px)Testen und optimieren: Führen Sie regelmäßige Tests durch, idealerweise unter Einbeziehung von Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Dokumentieren Sie Ihre Ergebnisse, um den Fortschritt zu verfolgen.

Fazit und nächste Schritte
Barrierefreiheit stellt zweifellos eine bedeutende Entwicklung für die digitale Landschaft dar. Durch Mitarbeiterschulungen und Ressourcenbereitstellung schaffen Sie ein Bewusstsein für Barrierefreiheit und mit den vier Kriterien – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit – klappt auch die praktische Umsetzung. Die Konsequenzen von 100.000 € können ein erhebliches Risiko darstellen.
Es ist ein Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Welt, von der alle profitieren können. Die Umstellung mag anfangs Aufwand bedeuten, doch langfristig werden Sie und Ihre Kunden die Vorteile einer barrierefrei zugänglichen Website schätzen.
FAQs:
Q1. Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen? Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
Q2. Welche konkreten Maßnahmen sind nötig? Alt-Texten für Bilder, ausreichenden Farbkontrasten, Tastaturbedienbarkeit und Untertiteln für Videos.
Q3. Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung? Vertriebsverbote, Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Q4. Gibt es Ausnahmen? Ja, Kleinstunternehmen sind befreit. Mittlere Unternehmen unter bestimmten Umständen und mit Nachweis.
Q5. Welche Vorteile haben eine barrierefreie Websites für Unternehmen? Barrierefreie Websites erschließen neue Kundengruppen, verbessern die Nutzererfahrung und steigern das SEO. Zudem demonstrieren sie soziale Verantwortung, waseinen Wettbewerbsvorteil darstellen kann.
Referenzen
[1] - https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten
[2] - https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/barrierefreie-webseiten-ab-juni-2025-pflicht-31,0,6067.html
[3] - https://www.it-daily.net/it-management/digitalisierung/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-was-kmu-jetzt-beachten-muessen
[4] -https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Werbung-Fairer-Wettbewerb/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/
[5] - https://bfsg-gesetz.de/3-bfsg/